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Errichtung einer Naturgruppe in Fahrdorf
24.03.2023Veröffentlichung Amt Haddeby
SG 1.2 Zentrale/Bildung
Panellenweg 5
24866 Busdorf
Interessensbekundungsverfahren nach § 13 KiTaG
Die Standortgemeinde Fahrdorf im Amt Haddeby sucht für die Errichtung einer Naturgruppe in unmittelbarer Nähe zur Evangelischen KiTa Schleiwind des KiTa-Werkes einen Träger. Es soll eine weitere Naturgruppe entstehen und im Bedarfsplan des Kreises Schleswig-Flensburg aufgenommen werden. Der Träger wird zum 01.08.2023 gesucht. Die Frist für die Einreichung von Anträgen zur Übernahme der Trägerschaft endet mit Ablauf des 16.04.2023.
Rahmendaten
Standort |
24857 Fahrdorf (ehemalige Tennisplätze) |
Gruppenart |
Naturgruppe |
1. Abschnitt KiTa-Bedarfsplan |
01.08.2023 |
Verfahrensablauf
Sofern Sie Interesse haben, die Trägerschaft der Naturgruppe in Fahrdorf zu übernehmen und damit die Voraussetzungen des 1. Abschnittes des KiTa-Bedarfsplanes zu erfüllen, richten Sie die Bekundung bitte schriftlich bis zum 16.04.2023 an:
Gemeinde Fahrdorf
c/o Amt Haddeby
SG 1.2 Zentrale Dienste/Bildung
Panellenweg 5
24866 Busdorf
Nach Ablauf der Frist wird die Gemeindevertretung Fahrdorf in ihrer Sitzung über die Anträge entscheiden. Es wird mit der Interessensbekundung empfohlen, als Einrichtungsträger direkt den Antrag zur Aufnahme in den 2. Abschnitt des KiTa-Bedarfsplanes mit zu beantragen. Die Gemeinde leitete dann alle Anträge mit einer Stellungnahme und der Auswahlentscheidung an den Kreis Schleswig-Flensburg, Sachgebiet KiTa und Tagespflege, weiter.
Die Betriebserlaubnis wäre dann in einem weiteren Schritt bei der KiTa-Heimaufsicht des Kreises Schleswig-Flensburg zu beantragen.
Weitere Informationen:
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