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Suche nach einem Träger für den Betrieb der Schulbetreuung in Fahrdorf
24.03.2023Veröffentlichung
Amt Haddeby
SG 1.2 Zentrale/Bildung
Panellenweg 5
24866 Busdorf
Interessensbekundungsverfahren nach § 13 KiTaG
Die Standortgemeinde Fahrdorf im Amt Haddeby sucht für den Betrieb der Schulbetreuung in der Form eines Hortes einen neuen Träger. Zwei Hortgruppen befinden sich aktuell im Bedarfsplan des Kreises Schleswig-Flensburg. Der Träger wird zum 01.08.2023 gesucht. Die Frist für die Einreichung von Anträgen zur Übernahme der Trägerschaft endet mit Ablauf des 16.04.2023.
Rahmendaten
Standort |
24857 Fahrdorf, Dorfstraße 97 |
Gruppenart |
Hort |
Anzahl Hortgruppen |
3 |
Wünschenswerte Betreuungszeiten |
Frühbetreuung (vor dem Schulbeginn) Spätbetreuung (nach der Schulzeit) |
1. Abschnitt KiTa-Bedarfsplan |
01.08.2023 |
Verfahrensablauf
Sofern Sie Interesse haben, die Trägerschaft des Hortes in Fahrdorf zu übernehmen und damit die Voraussetzungen des 1. Abschnittes des KiTa-Bedarfsplanes zu erfüllen, richten Sie die Bekundung bitte schriftlich bis zum 16.04.2023 an
Gemeinde Fahrdorf
c/o Amt Haddeby
SG 1.2 Zentrale Dienste/Bildung
Panellenweg 5
24866 Busdorf
Nach Ablauf der Frist wird die Gemeindevertretung Fahrdorf in ihrer Sitzung über die Anträge entscheiden. Es wird mit der Interessensbekundung empfohlen, als Einrichtungsträger direkt den Antrag zur Aufnahme in den 2. Abschnitt des KiTa-Bedarfsplanes mit zu beantragen. Die Gemeinde leitete dann alle Anträge mit einer Stellungnahme und der Auswahlentscheidung an den Kreis Schleswig-Flensburg, Sachgebiet KiTa und Tagespflege, weiter.
Die Betriebserlaubnis wäre dann in einem weiteren Schritt bei der KiTa-Heimaufsicht des Kreises Schleswig-Flensburg zu beantragen.
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