Gebäudeenergiegesetz (GEG) veröffentlicht: Das gilt ab 01.01.2024
Um die Klimaziele zu erreichen, soll durch die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes die Wärmewende im Gebäudebereich umgesetzt werden. Dazu ist vorgesehen, dass von 2024 an möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird.
Es gelten aber Ausnahmen und Übergangsfristen für Bestandsgebäude und für Neubauten zur Schließung von Baulücken.
Die Fragen bezüglich des Austauschs einer defekten Heizung und der zeitlichen Vorgaben für Gas- und Ölheizungen sind absolut verständlich. Daher steht Ihnen unser Wegweiser zur Verfügung, um Ihnen einen Überblick zu verschaffen.
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